Informationen zur Kommunalwahl in Ellerau

Die Kommunalwahl kurz erklärt!

Am Sonntag, den 14. Mai von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr ist es so weit:

Sie können nach fünf Jahren wieder von Ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen, das Wahllokal in Ihrem Wahlkreis aufsuchen und Ihre Stimmen vergeben.

Außerdem haben Sie bereits ab dem 3. April die Möglichkeit per Briefwahl abzustimmen.

Für Erstwählerinnen und Erstwähler, aber auch zur Auffrischung soll hier einmal alles Wissenswerte knapp zusammengefasst werden.

Was ist die Kommunalwahl?

Unter den Begriff der Kommunalwahl fallen zwei voneinander unabhängige Wahlen: Die Kreistagswahl und die Gemeindewahl. Aus organisatorischen Gründen werden beide am gleichen Tag durchgeführt – im Jahr 2023 am Sonntag, den 14. Mai. Wahlrechtlich handelt es sich in beiden Fällen um eine personalisierte Verhältniswahl.

Wer darf wählen?

Jede/r Einwohner/in Elleraus, der/die zum Stichtag das 16. Lebensjahr vollendet hat und bereits seit mindestens sechs Wochen seinen/ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Ellerau/dem Kreis Segeberg hat.

Wie viele Stimmzettel gibt es?

Es gibt zwei gesonderte Stimmzettel, die voneinander unabhängig sind. Einen Stimmzettel für die Kreistagswahl und einen für die Gemeindewahl.

Wie sehen die Stimmzettel aus?

Die Stimmzettel sind im Wahllokal als Muster ausgehängt und können so vor der Wahl nochmal angesehen werden. Außerdem stehen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor Ort für alle Fragen bereit.

Wer nicht so lange warten möchte, findet hier jeweils einen exemplarischen Stimmzettel für die Gemeindewahl und ein Muster für die Kreiswahl:

Link zu einem exemplarischen Stimmzettel für die Gemeindewahl in Ellerau.
Muster für die Gemeindewahl – exemplarisch für den BVE.
Zum Vergrößern anklicken.
Link zu einem Muster-Stimmzettel für die Kreiswahl in Ellerau.
Muster für einen Wahlzettel der Kreiswahl.
Zum Vergrößern anklicken.

Zur Kreistagswahl: Der BVE tritt nicht außerhalb Elleraus und damit nicht bei der Kreistagswahl an.

Wie viele Stimmen habe ich? Wie viele „Kreuze“ darf ich machen?

Bei der Gemeindewahl haben Sie zwei Stimmen und dürfen zwei „Kreuze“ vergeben.

Bei der Kreistagswahl haben Sie eine Stimme und dürfen ein „Kreuz“ vergeben.

Was ist die Gemeindewahl?

Die Gemeindewahl legt fest, wer für Sie direkt vor Ort in Ellerau in die Gemeindevertretung einziehen soll. In Ellerau, einem Ort mit mehr als 5.000 und weniger als 10.000 Einwohnern, legen zudem die §§ 8, 9 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) fest, dass fünf Wahlkreise zu bestimmen sind. In jedem dieser fünf Wahlkreise treten zwei Kandidaten/innen der jeweiligen Wählervereinigungen oder Parteien an.

Was bedeutet das konkret?

In Ellerau wohnen Sie in einem von fünf Wahlkreisen. Diese sind so zugeschnitten, dass eine gleiche Anzahl an stimmberechtigten Einwohner/innen in jedem Wahlkreis zusammengefasst wird. Für jeden Wahlkreis stellen die drei politischen Akteure Elleraus, darunter der BVE, je zwei Kandidaten/innen auf. Das bedeutet, Sie haben in Ihrem Wahlkreis zwei Stimmen, die Sie vergeben können.

Wie kann ich den BVE wählen?

Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie überzeugen konnten und wir Sie mit vollem Einsatz vertreten dürfen. Wenn Sie auf dem Gemeindewahlzettel Ihre beiden Stimmen für die beiden Kandidaten/innen des Bürgerverein Ellerau vergeben, können Sie für eine starke Stimme des BVE in der Gemeindevertretung sorgen!

Welche Kandidaten/innen treten für den BVE an?

Eine Übersicht, wer für den BVE zur Gemeindewahl antritt, finden Sie hier.

Welche BVE-Kandidaten/innen treten in meinem Wahlkreis an?

Einen Überblick über unsere Kandidaten/innen in den Wahlkreisen können Sie sich hier verschaffen.

Sollte Ihr Wunschkandidat oder Ihre Wunschkandidatin in einem anderen Wahlkreis antreten ist das kein Grund zur Sorge! Je stärker das Ergebnis für den BVE ist, desto mehr Kandidatinnen und Kandidaten ziehen in die Gemeindevertretung ein. Sie unterstützen also Ihre Wunschkandidaten am besten, wenn Sie beide Stimmen an den BVE vergeben. Abgesehen davon fühlen sich alle Kandidaten/innen ganz Ellerau verpflichtet!

Was ist die Kreistagswahl?

Der Kreis als staatsorganisatorische Gebietseinheit fasst mehrere Städte und Gemeinden zusammen. Das Land Schleswig-Holstein umfasst insgesamt vier kreisfreie Städte und elf Kreise. Ellerau liegt im Kreis Bad Segeberg mit seiner Kreisstadt Bad Segeberg. Für den Kreistag in Bad Segeberg (Ihre Vertretung auf Landkreisebene) können Sie eine Stimme auf dem entsprechenden Wahlzettel vergeben.

Tritt der BVE bei der Kreistagswahl an?

Anders als die politischen Parteien tritt der BVE nur vor Ort und bei der Gemeindewahl an. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten sind für Sie vor Ort in Ellerau da und wir konzentrieren uns ganz auf Sie hier in Ellerau. Wir bleiben unabhängig von überörtlicher Politik.

Wo ist mein Wahllokal?

Abhängig von Ihrer Wohnadresse sind Sie einem Wahlkreis direkt zugeordnet. Die Wahlkreise und Wahllokale können Sie hier einsehen.

Wie wähle ich vor Ort? Im Wahllokal und an der Wahlurne?

Die Wahl vor Ort ist in § 45 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) geregelt.

Mit der Wahlbenachrichtigung (welche durch die Verwaltung Quickborn versendet wird) und dem Personalausweis oder Reisepass können Sie am 14. Mai zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr Ihr Wahllokal aufsuchen.

Vor Ort wird Ihre Wahlbenachrichtigung mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen und Sie bekommen die beiden Stimmzettel ausgehändigt. Nun können Sie hinter einem Sichtschutz geheim abstimmen. Hierzu folgen Sie den Anweisungen auf den Stimmzetteln und machen insgesamt drei „Kreuze“.

Im Anschluss falten Sie die Stimmzettel, so dass die „Kreuze“ nicht mehr zu sehen sind und gehen zur Wahlurne. Die Wahlhelfer/innen zeigen Ihnen, wo die Stimmzettel entsprechend in die Wahlurne einzuwerfen sind.

Wie wähle ich per Brief?

Die Briefwahl ist in § 51 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) festgelegt.

Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie damit auch einen Wahlschein anfordern und so die Briefwahl beantragen. Die Wahlbenachrichtigungen gehen vermutlich um die Ostertage ein, spätestens zum 23. April 2023.

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten, füllen Sie den Wahlscheinantrag entsprechend den Vorgaben aus. Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben („Wahlscheinantrag“). Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder bei Ihrer Gemeinde abholen.

Sie erhalten dann folgende Unterlagen:

  • den Wahlschein,
  • die amtlichen Stimmzettel,
  • den amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • den amtlichen Wahlbriefumschlag und
  • das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird.

Um die Briefwahl per Post durchzuführen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Vergeben Sie persönlich und im geheimen Ihre Stimmen, indem Sie Ihre „Kreuze“ machen.
  • Legen Sie dann den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
  • Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt und geben Sie Ort und Datum an.
  • Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den anderen amtlichen Wahlbriefumschlag.
  • Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.

Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig per Post an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.

Dieses Vorgehen können Sie auch in dem Merkblatt für die Briefwahl bei verbundenen Wahlen (Anlage 7 GKWO) nachlesen.

Was sind Gos and No-Gos bei der Stimmabgabe?

Betrunken Wählen? Kreuzchen mit Lippenstift? Hier finden Sie weitere Informationen, was erlaubt ist und was Sie vermeiden sollten, damit Ihre Stimme nicht ungültig wird:

Betrunken wählen und danach ein Selfie (Süddeutsche Zeitung)

Lippenstift ist erlaubt, Selfie verboten (Deutschlandfunk Kultur)

Haben Sie weitere Fragen? Informieren Sie sich auch gerne bei uns persönlich, wir freuen uns auf Sie! Kontaktinformationen finden Sie hier.

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