Fachaufsichtsbeschwerde Stellungnahme des BVE

Warum hat sich der BVE der Fachaufsichtsbeschwerde der SPD nicht angeschlossen?

Eine Fachaufsichtsbeschwerde dient dazu, die übergeordnete Behörde zu informieren und zu veranlassen, dass die mit dem Vorgang befasste Behörde tätig wird. Dies ist bereits durch die Fachaufsichtsbeschwerde, die die Stadt Quickborn eingelegt hat, geschehen, so dass das Innenministerium bereits mit dem Vorgang befasst ist. Unseren Informationen nach hat sich der Kreis Segeberg bereits geäußert, dass das Ergebnis des Klagverfahrens der Stadt Quickborn gegen den Kreis Segeberg auf einstweiligen Rechtsschutz, das sich nunmehr in der zweiten Instanz befindet, abgewartet wird, bevor über die Widersprüche der Gemeinde Ellerau und der Stadt Quickborn gegen die erteilte Baugenehmigung entschieden wird.

Wir sind der Ansicht, dass jede weitere Fachaufsichtsbeschwerde die Bearbeitung der Widersprüche nur weiter verzögert, der Sachverhalt wird durch die Anzahl der Fachaufsichtsbeschwerden jedoch nicht geändert. Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist auch nicht rechtsmittelfähig.

Der BVE befürwortet die Entwicklung des Geländes, jedoch nur mit weniger Verkehr und gesicherten Wegen für alle Verkehrsteilnehmer, da mit der Entwicklung zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, das Steueraufkommen erhöht wird und die bisherige Industriebrache optisch aufgewertet wird.

Tanja Eich

1. Vorsitzende

Link zur Stellungnahme

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen