Verdrehte Fakten

Im Quickborner Tageblatt vom 16.11.2017 wird berichtet, dass der SPD-Ortsvorsitzende Schmidt-von Koss zum Spitzenkandidaten für die Kommunalwahl gewählt worden ist. Vor wenigen Wochen war in der SPD Ellerau noch von zwei Bürgermeister-Kandidaten die Rede: Lars Schmidt-von Koss und Claudia Hansen. Nun hat sich offenbar der Ortsvorsitzende Schmidt-von Koss in einer Kampfabstimmung knapp durchgesetzt. Festzuhalten ist zunächst einmal, dass Schmidt-von Koss zurzeit gar nicht wählbar wäre, weil er kein Gemeindevertreter ist. Also sollte man doch erst einmal das Ergebnis der Kommunalwahl abwarten. Denn formale Voraussetzung für die Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist ein Mandat als Gemeindevertreter. Falls Schmidt-von Koss vom Wähler ein solches Mandat bekommen und tatsächlich zum Bürgermeister vorgeschlagen werden sollte, bräuchte er die Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden.

Aus dem Zeitungsbericht könnte der Leser den Eindruck gewinnen, als wären die parteiunabhängigen Gemeindevertreter vom Bürgerverein (BVE), BürgerForum (BF) und Aktives Ellerau (AE) nur schmückendes Beiwerk ohne politischen Einfluss. Tatsächlich verfügen diese Wählergruppen zusammen über 13 von 24 Sitzen, während die SPD nur auf 7 Sitze kommt. Dieses Kräfteverhältnis macht deutlich, dass für Schmidt-von Koss derzeit überhaupt keine Mehrheit in Sicht ist. Wie die Sitzverteilung nach der Wahl sein wird, entscheiden die Bürger am 6. Mai.

Beim Bürgerverein (BVE) hat sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre die Meinung verfestigt, dass eine Gemeinde mit über 6.000 Einwohnern nur von einem hauptamtlichen Bürgermeister verantwortungsvoll geführt werden kann. Eine ehrenamtliche Leitung nach Feierabend ist für eine berufstätige Person mit Familie absolut unmöglich und gegenüber den Bürgern unverantwortlich. Die SPD hat demgegenüber argumentiert, dass eine hauptamtliche Leitung nicht bezahlbar sei. Sie habe mit Schmidt-von Koss einen Kandidaten, der bereit sei, das Amt ehrenamtlich ausführen, das heißt für eine Aufwandsentschädigung von rund 25.000 € pro Jahr. Er werde dann seinen Hauptberuf auf Teilzeitbasis ausüben. Der Hinweis, dass ein Ehrenamtler Anspruch auf Ausgleich seines Verdienstausfalles habe und dadurch die Gesamtbelastung für den Gemeindehaushalt die gleiche Größenordnung erreichen könnte wie die für einen hauptamtlichen Bürgermeister, ist von der SPD bislang geflissentlich unkommentiert geblieben. Der Wähler darf wohl erwarten, dass sich die SPD und ihr Kandidat noch vor der Wahl hierzu äußern.

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